Crowdsourcing Code of Conduct - Ombudsstelle
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie auf einer digitalen Plattform, die den Crowdsourcing Code of Conduct unterschrieben hat, ungerecht behandelt werden, können Sie sich an die Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle versteht sich als Vermittlerin zwischen Plattformen und Crowdworkern. Sie sucht nach einvernehmlichen und fairen Lösungen.
Damit Sie sich an die Ombudsstelle wenden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Plattform, auf der Sie arbeiten, hat den „Code of Conduct“ unterschrieben.
- Sie haben eine konkrete Beschwerde, in der es um Geld oder um die Abläufe auf der Plattform geht.
- Sie haben bereits versucht, diese Frage direkt mit der Plattform zu klären; das hat aber nicht zu einer Lösung geführt
Bitte schildern Sie kurz Ihr Anliegen (ggf. unter Berücksichtigung von Stillschweigeverpflichtungen über Projekdaten). Diese Informationen gehen an das Sekretariat der Ombudsstelle, das bei der IG Metall angesiedelt ist. Ihre Informationen werden dort vertraulich behandelt.
Die Regeln der Ombudsstelle finden Sie im Wortlaut hier.
Den Bericht der Ombudsstelle für 2017-2018 finden Sie hier.
Den Bericht der Ombudsstelle für 2019 finden Sie hier.
Den Bericht der Ombudsstelle für 2020 finden Sie hier.
Den Bericht der Ombudsstelle für 2021 finden Sie hier.
Den Bericht der Ombudsstelle für 2022 finden Sie hier.
Den Bericht der Ombudsstelle für 2023 finden Sie hier.
Datenschutzerklärung
Daten, die durch dieses Formular erhoben werden, werden ausschließlich für die Schlichtung von Streitfällen im Zusammenhang mit dem „Crowdsourcing Code of Conduct“ verwendet. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und auf einem Server gespeichert, der im Auftrag der IG Metall betrieben wird und in Deutschland steht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mehr dazu »